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Am Donnerstagabend, des 30. Dezember 2021, konnte Kreisbrandinspektor Andreas Bergbauer im Beisein von Kreisbrandrat Michael Stahl, den drei Kreisbrandmeistern Florian Heigl (KBM-Bereich Bad Kötzting), Alexander Beier (KBM Bereich Miltach) sowie Konrad Kellner (KBM Bereich Lam) 2 weitere mobile Sichtschutzwände an die Feuerwehren Miltach und Arrach übergeben.
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Auf dem Kommandowagen des Inspektionsbereiches Bad Kötzting wird seit 2007 neben der üblichen feuerwehtechnischen Beladung auch ein Defibrillator mitgeführt. Nachdem dieser in die Jahre gekommen war, man aber den Aktiven bei Einsätzen oder Übungen nach wie vor mit diesem Gerät einen Schutz bieten will, wurde Ende Mai 2021 ein Ersatzgerät beschafft.
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Brief des Bischofs von Regensburg zum Gedenktag des heiligen Florian.
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Auch in der aktuellen Pandemiezeit halten die Feuerwehren den Einsatzdienst im bewährten Maß aufrecht.
Um bei Einsätzen entsprechend geschützt zu sein, wurde von Seiten der Kreisbrandinspektion frühzeitig ein entsprechender Hinweis an die Feuerwehren verteilt. Dabei wird unter anderem auf das Tragen eines Mund-Nasenschutzes verwiesen.
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Info vom KBR
Vor dem Hintergrund der aktuellen Ausbreitung des Corona-Virus gilt ein besonderes Augenmerk der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Landkreis Cham sowie der Sondereinheiten im Katastrophenschutz. Deshalb ist insbesondere in diesem Bereich auf Prävention zu achten.
Wir müssen vorbeugend vermeiden, dass der Corona-Virus in die Feuerwehr gebracht wird bzw., dass es bei einem Eintrag des Virus nicht zu einer Ausbreitung in der Feuerwehr kommt. Dadurch können wir verhindern, dass ganze Feuerwehren in Quarantäne geschickt werden. Wir möchten hier nicht unbegründet Panik verbreiten, dennoch gehört ein stückweit Achtsamkeit und Vorsicht zu unserer Pflichtaufgabe als Verantwortliche im Feuerwehrbereich dazu.
Daraus ergeben sich, in Absprache mit Herrn Landrat Franz Löffler und dem Gesundheitsamt Cham, folgende Empfehlungen für die Freiwilligen Feuerwehren bzw. Anordnungen für die Mitglieder der Kreisbrandinspektion:
Der Grundsatz zur Reduzierung der Sozialkontakte soll durch folgende Maßnahmen eigenverantwortlich eingehalten werden.