Das sich die Feuerwehrkräfte mit den verschiedensten Problemen beschäftigen müssen, von Bränden über Verkehrsunfällen bis zu den unterschiedlichsten technischen Hilfeleistungen, ist bekannt. Dass aber dabei auch das Thema Recht und Gesetz nie außer Acht gelassen werden darf, da die Feuerwehr sonst juristisch angreifbar wird, erkennt man nicht immer sofort.


Somit gehört auch das Thema Feuerwehrrecht zum üblichen Ausbildungsinhalt bei den Kommandanten-Lehrgängen an den Staatlichen Feuerwehrschulen aber auch – in sehr vereinfachter Form – bei den Truppmannlehrgängen auf Inspektionsebene. Da aber auch immer wieder Gesetzesänderungen erfolgen ist es besonders für die Feuerwehrführungskräfte notwendig, ihren juristischen Wissensstand aktuell zu halten bzw. aufzufrischen.

Dies war die Motivation für Kreisbrandinspektor Michael Stahl, in diesem Jahr ein Tagesseminar „Feuerwehrrecht“ anzubieten. Als dafür besonders prädestinierten Referenten konnte Stahl Herrn LL.M. (Univ.) Martin Resch aus Aicha vorm Wald gewinnen, den er bei einem Seminar der Bayerischen Verwaltungsschule kennengelernt hatte. Der Diplom Wirtschaftsjurist (FH) und Akademische Europarechtsexperte (Univ.) arbeitet als Geschäftsleiter und Kämmerer in der niederbayerischen Gemeinde Neukirchen vorm Wald und ist ehrenamtlich Kommandant seiner Heimatfeuerwehr Aicha vorm Wald. Somit der perfekte Experte in der Themenverbindung Feuerwehr und Recht.

Mehr als 50 Feuerwehrführungskräfte der 34 Feuerwehren der Inspektion und auch einige Mitarbeiter von Gemeinden fanden sich am Morgen des 24. März im Seminarraum des Hotels „Herzog-Heinrich“ in Arrach ein, und wurden von KBI Michael Stahl begrüßt. Neben den Referenten konnte Stahl auch die KBM Josef Pritzl und Andreas Bergbauer, sowie Bürgermeister Sepp Schmid aus Arrach willkommen heißen. Dieser wies in seinem Grußwort auf die besondere Bedeutung des Rechtswissens hin und auch er erwarte sich einen informatives Seminar.

Nach einer kurzen Vorstellung seiner Person verwies Martin Resch auch auf seine zusätzliche Tätigkeit als Dozent bei der Bayerischen Verwaltungsschule und der Bayerischen Justizschule. Danach erläuterte er die Rechtsgrundlagen des Feuerwehrwesens, wobei besonders die Unterscheidung zwischen der, nach Feuerwehrgesetz, öffentlichen Einrichtung „Feuerwehr“ der Gemeinde und dem reinen „Feuerwehrverein“. 

Er wies auf die nach Gesetz eindeutig zugewiesenen Aufgaben der Feuerwehren hin: abwehrender Brandschutz, technische Hilfeleistung, Sicherheitswachdienst und teilweise auch vorbeugender Brandschutz. Interessant für die Zuhörer war auch der Gesetzesinhalt, wonach Feuerwehren niemals zwangsweise aufgelöst oder zusammengelegt werden können, solange sie ihre zugewiesenen Aufgaben erfüllen. Wichtig war auch der Hinweis auf die Tatsache, dass die Feuerwehr lediglich für die unmittelbare Gefahrenabwehr zuständig ist. Das Abschleppen eines Unfallfallfahrzeugs zum Beispiel darf dabei üblicherweise nicht von der Feuerwehr übernommen werden, würde sie doch damit in Konkurrenz zu bestehendem Gewerbe treten.

Nach kurzen Infos über die Aufgaben der Landkreise und des Staates im Feuerwehrwesen erläuterte der Rechtsexperte die Grundlagen der Förderrichtlinien für die Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten oder den Bau von Feuerwehrgerätehäusern. Ein besonders interessante Variante beim Gerätehausbau wird derzeit von seiner Heimatfeuerwehr versucht. Dabei tritt der Feuerwehrverein als Bauträger auf und errichtet in Eigenregie das neue Gerätehaus zum Festpreis für die Gemeinde. Aufgrund der Möglichkeit der Nachverhandlungen bei Leistungsangeboten ausführender Firmen und der erhöhten Spendenbereitschaft der Bürger kann der Bau günstiger errichtet werden, als dies aufgrund der strengen Regelarien bei der VOB-gerechten Ausschreibung und Vergabe durch die Gemeinde als Bauherr möglich wäre. Resch wies dabei aber auch auf die unterschiedlichsten Probleme hin und dass dies nur von einem Verein bewältigt werden kann, dessen Mitglieder ihr mannigfaltiges, berufliches Fachwissen im vollen Umfang bei der Bauabwicklung einbringen.

Nächster Themenschwerpunkt waren die Rechten und Pflichten im Feuerwehrdienst, wobei die Kommandanten hierbei eine besondere Verantwortung für ihre Feuerwehrdienstleistenden tragen. So müssen sie immer sowohl die Eignung der Personen, z.B. gesundheitlicher Art, wie auch die Sicherheit speziell der jungen Feuerwehranwärter im Auge behalten. Die gesetzlich festgelegte Entschädigung der Kommandanten, die Entgeltfortzahlungspflicht der Arbeitgeber für die während der Arbeitszeit in Einsatz gehenden Feuerwehrdienstleistenden und deren Erstattungsansprüche bei der Gemeinde wurden anschließend besprochen.
Ein weiteres Hauptthema stellte der Aufwendungs- und Kostenersatz nach Feuerwehrgesetz dar. Dabei sind die Gemeinden verpflichtet in bestimmten Fällen den finanziellen Aufwand für einen Feuerwehreinsatz vom Verursacher bzw. dessen Versicherung einzufordern. Anhand verschiedener Einsatzbeispiele wurde ergründet ob es sich jeweils um einen „abrechenbaren“ Einsatz handelt und wie die dafür notwendigen Daten für die Gemeindeverwaltung aufbereitet werden müssen. Es gilt dabei immer der Grundsatz, dass Einsätze zur Rettung von Personen und der Brandbekämpfung nicht abgerechnet werden können. Wird jedoch eine Ölspur nach einem Verkehrsunfall beseitigt oder handelt es sich um eine vorsätzliche Brandstiftung oder eine böswillige Falschalarmierung muss der Verursacher die Kosten übernehmen.

Als letztes Themengebiet erläuterte Michael Resch noch die Haftungsfragen bei Handlungen der Feuerwehr. Als Beispiel die Verletzung eines Dritten durch einen geplatzten Schlauch, der nicht ordnungsgemäß gewartet und überprüft wurde. Hier kann der Verantwortliche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit belangt werden, da meist auch die Besonderheiten und Erschwernisse bei einem Feuerwehreinsatz berücksichtigt wird.

Die Seminarteilnehmer stellten sich mit dem Referenten Martin Resch, Bürgermeister Sepp Schmid und KBI Michael Stahl zum Gruppenfoto.

Abschließend bedankte sich KBI Michael Stahl beim Referenten, der es trotz der an sich trockenen Materie verstand, das Seminar durch Beispiele und seinen Feuerwehrsachverstand für alle Zuhörer lebendig und kurzweilig zu gestalten. Es habe sicherlich jeder im Zuhörerkreis zahlreiche neue Erkenntnisse für seine Feuerwehrtätigkeit erwerben können, so Stahl resümierend.