"Alles schläft, einer wacht ..." - Rauchmelder können Leben retten


Wieso eigentlich Rauchmelder?

Die Brandgefahr in der eigenen Wohnung wird in Deutschland von vielen Bürgern unterschätzt. Denn gerade in der heutigen Zeit, wo immer mehr elektrische Geräte im Einsatz sind, die noch dazu größtenteils rund um die Uhr unter Strom stehen ist die Gefahr von Bränden durch technische Defekte besonders groß. Innerhalb von Sekunden können dann große Teile der Wohnungseinrichtung in Flammen stehen. Kurze Zeit darauf kann das Zimmer bzw. die ganze Wohnung so stark verraucht sein, dass man selbst in der sonst absolut vertrauten Umgebung die Orientierung verliert und somit dem giftigen Brandrauch (siehe Sonderbericht) und den Flammen zum Opfer fällt.

Jährlich gibt es in Deutschland ca. 600 Brandtote, die in 95 % der Fälle genau genommen Rauchtote sind, da sie nicht den Flammen sondern den giftigen Rauchgasen (bspw. Kohlendioxid, Kohlenmonoxid usw.) zum Opfer fallen. Ein lebensgefährlicher Irrtum vieler Bundesbürger ist es, dass in einem Brandfall mindestens 10 Minuten Zeit bleiben, um das Haus zu verlassen. Denn tatsächlich bleiben im Durchschnitt gerade einmal vier Minuten, um dem Brand unverletzt zu entkommen.

Eine entscheidende Bedingung für rasche, wirksame Gegenmaßnahmen und die erfolgreiche Flucht aus dem Gefahrenbereich ist es, den Brand möglichst frühzeitig zu erkennen. Und genau dies ist Sinn und Zweck von Rauchmeldern. Die kleinen unscheinbaren Geräte sollen rechtzeitig, noch bevor ein Raum oder gar die ganze Wohnung verraucht sind, Alarm geben und so die Bewohner auf den Brand aufmerksam machen, damit sich diese umgehend in Sicherheit bringen und Gegenmaßnahmen veranlassen können.

 

Rechtliche Hinweise

Die Bayerische Staatsregierung hat zum 01.01.2013 die Bayerische Bauordnung dahingehend geändert, dass in allen Wohnungen die ab 2013 neu genehmigt und gebaut werden Rauchwarnmelder verpflichtend vorgeschrieben sind. Für ältere Wohnungen ist der Einbau bis spätestens zum 31.12.2017 notwendig. Rauchwarnmelder sind danach in allen Schlaf- und Kinderzimmern und Fluren die zu Aufenthaltsräumen führen anzubringen.

Hier der Absatz 4 des Art. 46 BayBO:
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."

 
Was sollte bei der Anschaffung von Rauchmeldern beachtet werden?

Bei der Anschaffung von Rauchmeldern sollte folgendes beachtet werden: Qualität bedeutet Sicherheit. Damit Rauchmelder auch die notwendige technische Qualität aufweisen, sollte beim Kauf darauf geachtet werden, dass sie VdS (Verband der Schadensversicherer) anerkannt bzw. geprüft sind und somit den Standard nach EN ISO 12239 bzw. die Anwendungsnorm DIN 14676 erfüllen.

Zusätzlich sollten sie das Q tragen: Weitere Infos finden Sie bei http://www.rauchmelder-lebensretter.de/kauftipps.html

 
Wo und wie sollten Rauchmelder montiert werden?

Als Mindestausstattung von Wohnhäusern werden Rauchmelder im Kinderzimmer, Schlafbereich und Flur gefordert. Zur optimalen Ausstattung sollte jeder Raum mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Beim Anbringungsort sind die folgenden Punkte zu beachten.

  • die Rauchmelder müssen an der Decke, möglichst in der Raummitte, mit einem Mindestabstand zur Wand von 50 cm installiert werden.
  • um zu verhindern, dass der Rauch den Rauchmelder nicht erreicht, dürfen diese nicht in der Nähe von Klima- und Belüftungseinlässen installiert werden.
  • in Räumen, die mit einer deckenhohen Möblierung oder Trennwänden unterteilt sind, sollte in jedem Raumteil ein Rauchmelder vorhanden sein.
  • in Räumen mit Deckenstürzen bis 20 cm können Rauchmelder direkt auf diesen montiert werden; ansonsten sollte beidseitig ein Rauchmelder installiert werden.
  • in Fluren und Gängen mit einer maximalen Breite von 3 Meter darf der Abstand zwischen zwei Rauchmeldern maximal 15 Meter betragen. Der Abstand von den Stirnflächen des Flurs oder Ganges darf 7,50 Meter nicht überschreiten.
  • sollte zusätzlich ein Alarm an einem anderen Ort erfolgen, können vernetzbare Rauchmelder eingesetzt werden. Dies ist besonders bei Wohnungen mit mehreren Geschossen von Vorteil (Beispiel: Alarm im Wohnzimmer >>> Zusatzalarm im Schlafzimmer).
     

 

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Weitere Informationen zum Thema Rauchmelder und Brandschutz in privaten Haushalten erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Feuerwehr oder im  Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de .

Auch die Führungskräfte des KBI-Bereiches stehen Ihnen gerne zur Seite!